Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung darstellen. Alle relevanten Dokumente können an einem Ort gespeichert und vom behandelnden Arzt eingesehen werden.

Beim Besuch eines neuen Arztes werden oft dieselben Fragen gestellt: Liegen Vorerkrankungen vor, welche Medikamente werden genommen, wie sind die Blutwerte und welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Um diesen Fragen und ggf. Doppeluntersuchung aus dem Weg zu gehen, gibt es seit Anfang 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkassen. Durch diese besteht die Möglichkeit, Ärzte, Therapeuten oder andere medizinische Einrichtungen über Befunde, Diagnosen, Therapieberichte und Behandlungsmaßnahmen zu informieren. 

Die Patienten entscheiden

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Anwendung, die auf Wunsch des Patienten eingerichtet werden kann. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der gesundheitsbezogenen Daten ermöglicht. Weiterhin haben Versicherte zukünftig die Möglichkeit, eigene Dokumente hochzuladen, wie zum Beispiel Tagebücher über Blutzuckermessungen. Über die gesamte Patientenakte entscheidet zur jeder Zeit der Patient selbst. Dazu gehören u.a. folgende Bereiche:

  • Der Patient entscheidet, ob der Arzt bestimmte Daten aus seinem Praxisverwaltungssystem in die ePA hochlädt.
  • Die elektronische Patientenakte kann jederzeit vom Patienten eingesehen werden. Inhalte können ergänzt oder gelöscht werden, zum Beispiel mit einer eigenen App.
  • Der Arzt greift grundsätzlich gemeinsam mit dem Patienten auf dessen ePA zu.
  • Der Patient entscheidet, wer auf seine Akte zugreifen kann. Ärzten kann eine temporäre Zugriffsberechtigung erteilt werden, sodass diese auch ohne Anwesenheit des Patienten in der Praxis Dokumente einstellen können.

Die Einführung der ePA ist ein Meilenstein in der Versorgungsstruktur Deutschlands – insbesondere für die Therapie von Menschen mit häufigen, chronischen und multimorbiden Erkrankungen, wie einem Diabetes mellitus.

Prof. Dr. med. Dirk Müller-Wieland
Vorsitzender der Kommission „Digitalisierung“ der DDG

Elektronische Patientenakte für Diabetespatienten (eDA)

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG hat die ergänzende elektronische Patientenakte für Diabetespatienten (eDA) ins Leben gerufen, um spezielle Krankheitsbilder, wie die Diabetes mellitus, besser darin abzubilden. Sie erweitert die ePA um Fachinformationen aus der Diabetologie und kann Krankheitsdaten systematisch in einem separaten Register erfassen. 

Mehr zur eDA ist in der Pressemitteilung der DDG vom 07.09.2020 zu lesen:

Pressemitteilung eDA

Weitere und ausführliche Informationen rund um die elektronische Patientenarkte (ePA) sind außerdem übersichtlich in einem Flyer der BAG SELBSTHILFE zusammengefasst:

Beitrag vom 07.05.2021; letzte Aktualisierung am 07.05.2021