Das Vorurteil, dass Diabetes die Berufswahl einschränkt, ist längst überholt. Um den gewünschten Karriereweg einzuschlagen zu können, sollte nicht der Diabetes, sondern die Qualifikation und berufliche Fähigkeiten an erster Stelle stehen. Einem Menschen mit Diabetes Typ 1 bleiben in Deutschland nur noch ganz wenige Berufe verwehrt.

Junge Menschen mit Diabetes machen sich oft Sorgen darüber, wie es nach der Schule weitergehen soll. Mit der entsprechenden Qualifikation stehen Berufsanfängern alle Möglichkeiten offen. Lange Zeit gab es aber Einschränkungen bei einem Diabetes Typ 1 bei einigen Tätigkeiten bei der Polizei, der Feuerwehr oder für den Pilotenberuf.

Weniger Einschränkungen bei Typ 1

Die Beurteilung des Diabetes durch die Arbeitsmediziner verändert sich gerade. In der Vergangenheit wurden alle Berufe als problematisch angesehen, bei denen eine Unterzuckerung besonders schwere Folgen haben kann. 

Risiko durch Diabetes wird individuell beurteilt

Heute werden die Patienten sehr viel stärker individuell beurteilt. Im Fokus stehen die Chancen und Möglichkeiten, weniger die Verbote und Einschränkungen. Die Gesundheit des Einzelnen muss arbeitsmedizinisch beurteilt werden. Kritisch sind Berufe mit einer hohen Eigen- oder Fremdgefährdung bei Hypoglykämie. Das betrifft:

  • Personbeförderung, insbesondere Piloten
  • Arbeiten in der Höhe, zum Beispiel Dachdecker
  • Tätigkeiten bei Überdruck, zum Beispiel Tauchen
  • Waffenträger bei der Polizei oder Zoll

Mit Typ 1 keine Bundeswehr

Bei der Musterung bekommen Bewerber mit Diabetes Typ 1 in der Regel von der Bundeswehr die Gesundheitsziffer 10 VI. Das führt zur Ausmusterung. 

Berufseinstieg ist schwerer

Es spielt es nach wie vor eine Rolle, ob jemand neu in den Beruf einsteigt, oder er durch langjährige Berufserfahrungen und vorausschauendes Handeln Risiken ausgleichen kann. Es werden in Zukunft mehr Berufstätige mit Diabetes auch in potenziell gefährlichen Berufen tätig sein, sagte Prof. Neu. Gründe dafür sind die Zunahme des Diabetes insgesamt und der spätere Renteneintritt. 

Individuelle Prüfung für Menschen mit Diabetes Typ 1 ist bei folgenden Berufen erforderlich:

  • Berufe mit hohem Verletzungsrisiko - Dachdecker, Gebäudereiniger oder Bauarbeiter
  • Berufe mit verantwortlichen Überwachungsfunktionen - Personenbeförderung und Schusswaffengebrauch wie Fluglotse, Busfahrer oder Polizist
  • Berufe mit wenig Möglichkeiten, regelmäßig Pausen einzulegen, den Blutzucker nach Bedarf zu messen oder die notwendigen Medikamente einzunehmen
  • Berufe mit Schichtdienst, wobei ein gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus eine gute Blutzuckereinstellung erschwert
Zwei Dachdecker verlegen auf dem Dachgerüst Folie.

Berufe erproben und Diabetes

Interessen und Talente sollten bei der Berufswahl für Menschen mit Diabetes im Vordergrund stehen. Praktika sind für junge Berufs­anfänger mit Diabetes sinnvoll, um den Berufs­alltag mit seinen eventuellen Belastungen zu erleben. Dabei gilt es auszutesten, wie es gelingt, Diabetes in einen langen Arbeitstag zu intergrieren. Regelmäßiges Blutzucker­messen, notwendige Mahlzeiten und eine Insulinversorgung dürfen nicht vernachlässigt werden. In Rücksprache mit dem Diabetologen muss die Therapie auf die veränderte Situation angepasst werden. Es gibt zudem spezielle Schulungen, die auf den Berufsalltag mit Diabetes vorbereiten. Diese gibt es für junge Typ-1er, die gerade ins Berufsleben einsteigen sowie für Erfahrene Typ-2er mit einer Umstellung auf Insulin.

Die Bewerbung - was muss ich angeben?

Rechtlich gesehen ist niemand dazu verpflichtet seine Diabetes-Erkrankung anzugeben. Weder in der Bewerbung, noch im Vorstellungs­gespräch. Fragen nach der Gesundheit des Bewerbers sind nicht zulässig und müssen nicht beantwortet werden. 

Diabetes ist keine meldepflichtige Erkrankung.

Gegebenenfalls kann es aber ratsam sein, die Erkrankung anzugeben. Dies signalisiert dem Arbeitgeber, dass der Bewerber gut auf die zukünftige Situation vorbereitet ist und hinterlässt einen guten Eindruck. Auch bei Tätigkeiten mit Gefährdungs­potential, welche strenge Arbeitsschutz­maß­nahmen verlangen, ist die Angabe eines Diabetes Typ 1 sinnvoll (z.B. Vollschutzanzug). 

Bei einer betriebs­ärztlichen Untersuchung unterliegt der Arzt, wie jeder andere auch, der Schweige­pflicht und ist nicht dazu befähigt, Diagnosen preiszugeben. Es wird lediglich geprüft, ob die Betroffene Person berufsfähig ist oder nicht. 

Die Selbsthilfe rät, den Betriebsarzt auf seine ärztliche Schweige­pflicht ausdrücklich hinzuweisen, ggf. schriftlich.

Der Umgang mit Kollegen - Wem sage ich was?

Es ist ratsam zumindest die engsten Kollegen über die Erkrankung zu informieren. Dies erleichtert den Arbeitstag ungemein, denn heimlich den Blutzucker messen und Insulin spritzen, kann auf Dauer zu einer zusätzlichen Belastung werden. Zudem ist es vorteilhaft, am Arbeitsplatz Kollegen zu haben, die über das Vorgehen im Notfall informiert sind und bei einer Unter- oder Überzuckerung richtig handeln. 

Beitrag vom 29.09.2019; letzte Aktualisierung am 29.09.2019

Quellen (letzter Abruf September 2019):  
DDH-Maktuell 3/2017; S. 16 f., DDH-Maktuell 6/2018; S. 17, DDH-Maktuell 6/2017; S. 10 f.