Die Behandlung von Diabetes und der Begleit- und Folgeerkrankungen erfordert eine regelmäßige Einnahme verschiedener Medikamente. Ein Medikationsplan bewahrt den Überblick. Einnahmefehler oder gefahrenreiche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten werden vermieden.

Menschen mit Diabetes stehen verschiedene orale Medikamente zur Blutzuckersenkung zur Verfügung. Erst wenn der Blutzucker durch Tabletten nicht mehr ausreichend kontrolliert werden kann, wird Insulin verordnet.

Die Haltung des gesetzten HbA1c-Zielwerts lässt sich meistens nicht mit einem einzigen oralen Medikament dauerhaft halten. Neben Medikamentenwechsel, werden hier häufig mehrere Präparate kombiniert.

Stellen sich Begleit- und Folgeerkrankungen ein und das Lebensalter nimmt zu, erhöht sich die Anzahl der Medikamente. Viele Menschen nehmen schon zum Frühstück eine "Handvoll" große und kleine, weiße oder bunte Tabletten und Pillen ein. Die Reihenfolge der Einnahme, die Uhrzeit und auch ob nur mit einer Flüssigkeit oder "auf die Stulle", vor dem Essen oder erst danach, kann sehr verwirrend sein. Einnahmefehler sind dabei nicht auszuschließen.

Dr. Not-Rupprecht Siegel, ehemals im Geriatriezentrum Neuburg tätig, sagte 2016, wie viele Tabletten die Patienten, die zu ihm in die geriatrische Klinik kommen, täglich schlucken:

  • Null Tabletten ist sehr selten,
  • über drei ist ziemlich selten,
  • acht ist normal,
  • 14 ist relativ häufig,
  • 18 häufig, und
  • der bisherige Höhepunkt lag bei 28 verschiedenen Tabletten mit 13 verschiedenen Wirkstoffen. Dieser Patient setzte also täglich 13 verschiedene chemische Prozesse in seinem Körper in Gang.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)

Damit ein Patient den Überblick über die Medikamente und die Einnahme nicht verliert, geben die Ärzte einen Medikamentenplan aus, wenn: 

  • mindestens drei systemisch wirkende, verschreibungspflichtige verschriebene Arzneimittel verordnet wurden,
  • eine dauerhafte Einnahme angezeigt ist, oder
  • (voraussichtlich) für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen.

Seit 2016 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Zusätzlich sollen ab dem 3. Quartal 2020 die Informationen, mit Einwilligung der Patienten, in Form eines E-Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. 

Der Hausarzt oder Facharzt stellt diesen Plan aus und die Apotheken aktualisieren diesen auf Wunsch der Patienten bei Ausgabe eines rezeptpflichtigen Medikamentes.

Im Medikationsplan müssen alle verschreibungspflichtigen Medikamente und auch die Selbstmedikationen enthalten sein. 

  • Name des Wirkstoffes,
  • Name des Medikamentes,
  • Stärke des Wirkstoffes,
  • Form des Medikamentes (Tablette, Lösung usw.),
  • Uhrzeit der Einnahme (morgens, mittags, abends, nachts),
  • Einheiten / Menge pro Einnahme,
  • Hinweise des Arztes, wie das Medikament  eingenommen werden muss (vor oder nach dem Essen),
  • Grund (für welche Beschwerden das Medikament verabreicht wurde – zum Beispiel wegen Diabetes, Stimmungsschwankungen, Schmerzen usw.),
  • dauerhafte, zeitlich begrenzte Medikamenteneinnahme oder bei Bedarf
  • frei verkäufliche Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel etc.

Der Patient erhält so einen Überblick über seine Präparate und unterstützt ihn, bzw. seine pflegenden Angehörigen oder den Pflegedienst, bei der korrekten und sicheren Einnahme seiner Medikamente. Der Patient erhält den Medikationsplan als Papierausdruck.

Ein eingedruckter Barcode / QR-Code gewährleistet, dass die Medikationspläne in Papierform später ohne Probleme auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen werden können.

Der Barcode / QR-Code kann dann in Apotheken-, Praxis- oder Krankenhaussoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden. Medikationsplan Apps werden die Zukunft sein und ermöglichen ein Ein- und Auslesen des Medikationsplans beim Arzt, Apotheker, Krankenhaus, Pflegedienst u.a. 

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Zwar haben per Gesetz viele Menschen einen Anspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan, allerdings erhalten in der Realität viele Patienten diesen Plan nicht oder eine Aktualisierung wird nicht vorgenommen. 

Auch informieren Ärzte teilweise nicht ausreichend zu diesem Thema und Apotheken aktualisieren den Medikationsplan nicht. Neben der Stärkung der Umsetzung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans, liegt es auch in den Händen der Patienten sich selbst zu informieren und den Arzt, bzw. die Apotheker auf das Thema anzusprechen. 

Hierbei hilft die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“. Auf der Internetseite sind zahlreiche Informationen zu dem Thema zu finden. 

TIPPS

Tabletten und Pillen sehen sich oft ähnlich in Farbe, Form, Rillung und Größe. Wer Probleme mit dem Sehvermögen und der Hand-Motorik hat, ist oft verzweifelt. Um die Gefahr der Verwechslung von Medikamenten zu minimieren, sollte eine Medikamenten-Box zum Einsatz kommen. Insbesondere zum Aufbewahren von geteilten Tabletten sind Pillen-Boxen vorteilhaft. 

Zum Spalten von Medikamenten gibt es den Pillenspalter. Dieser kleine Helfer kann Medikamente zerbröseln und auch exakt in zwei Hälften teilen. Ein Wegschnipsen der Tablette wird durch die Verschlusskappe verhindert.

Beitrag vom 19.05.2020; letzte Aktualisierung am 19.05.2020

Quellen (letzter Abruf Mai 2020): 
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/medikationsplan/
https://www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de/
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/medikationsplaene/
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/gesundheitsgespraech/themen/alter-tablettendosis-patient-100.html