Berlin,
Die Broschüre zum Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Diabetes von Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt es bei der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) jetzt auch in Leichter Sprache.

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

Ratgeber in Leichter Sprache:

Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Diabetes

Berlin, 6.4.2021, DDH-M: Die Broschüre zum Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Diabetes von Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt es bei der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) jetzt auch in Leichter Sprache.

Oft werden Menschen mit Diabetes durch den Arzt oder ihre Diabetespraxis darauf hingewiesen, dass sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können, aber dazu ist die Diagnose Diabetes allein nicht ausreichend. Erst wenn die Person dauerhaft und erheblich in ihren körperlichen und geistigen Funktionen sowie ihrer Teilhabe am sozialen Leben beeinträchtigt ist, kann eine Schwerbehinderung anerkannt werden.

Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Menschen mit Diabetes können dann besondere Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel haben sie einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub. Hinzu kommt ein erhöhter Freibetrag bei der Einkommenssteuer, das trifft auch für Eltern von diabetischen Kindern und Jugendlichen mit Schwerbehindertenstatus zu. Die Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis sollen die zahlreichen Benachteiligungen im Alltag ausgleichen.

Einen möglichen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit Diabetes, die aufgrund des erhöhten Therapieaufwands und bei Auftreten von Folge- und Begleiterkrankungen in der sozialen Teilhabe eingeschränkt sind. „Viele Menschen mit Diabetes werden durch die aufwändige Antragstellung abgeschreckt. Sie müssen mit der Behördensprache sicher umgehen können und für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen glaubhaften Nachweis erbringen“, sagt Judith Krämer, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M). Sie ist selbst Diabetesberaterin und kennt die Schwierigkeiten der Antragsteller aus eigenem Erleben: „Das ist oft ein Marathon, auch weil viele nicht wissen, was sie alles einreichen müssen. Die DDH-M will Menschen mit Diabetes den Zugang zu dieser schwierigen Materie erleichtern.“

Bereits seit Jahren gibt es diese Broschüre in Standardsprache. Die Übersetzung in Leichte Sprache stellt Chancengleichheit für diejenigen Menschen her, für die Standardsprache eine zu schwere Sprache ist. Sie hilft ihnen zu verstehen, welche Fakten für das Versorgungsamt zählen.

Nach einer Studie sind 10 Prozent der Erwachsenen in Deutschland auf Leichte Sprache angewiesen, weitere 20 Prozent haben Schwierigkeiten beim Lesen von zusammenhängenden Texten. Das zeigt sich besonders bei Gesundheitsinformationen, Behördenschreiben oder Allgemeinverfügungen, die für Menschen mit Handicaps so wichtig sind. Leichte Sprache bedeutet Teilhabe auf dem Gebiet der Information. Sie ist eine Hilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen, mit nichtdeutscher Muttersprache, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder mit altersbedingter Demenz. Leichte Sprache begegnet uns immer in kontrastreicher, großer Schrift, die von Menschen Sehschwächen gut gelesen werden kann. Und auch das ist ein Grund, weshalb Leichte Sprache beim Thema Diabetes wichtig ist.

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Die Broschüre Schwerbehinderten-Ausweis für Menschen mit Diabetes – Ratgeber in Leichter Sprache wurde durch den Bundesverband Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) erstellt.

Die Broschüre gibt es als PDF unter www.ddh-m.de im Download-Bereich

Ihre Kontakte für Rückfragen:

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Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) e. V.
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E-Mail: bolko.bouche@ddh-m.de
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Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) ist die Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung im Bereich Diabetes. Wir engagieren uns gesundheitspolitisch für die Rechte und Nöte von Betroffenen. Für die Betroffenen sind wir mit unseren Landesverbänden sehr aktiv und sind in den übrigen Bundesländern durch unsere zahlreichen Regionalbeauftragten gut aufgestellt. Wir machen sowohl bundesweit als auch regional Selbsthilfearbeit. Indikationsübergreifend sind wir Mitglied in der BAG SELBSTHILFE sowie dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband.

Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M ist aktives Mitglied der Diabetiker-Allianz (DA), der Vereinigung aller Diabetes-Selbsthilfeorganisationen Deutschlands.

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