Berlin,
Nach der aktuellen Impfverordnung des Bundes­gesundheits­ministeriums haben Menschen mit Diabetes mellitus und einen bestimmten HbA1c-Wert einen früheren Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus. Auch wenn die DDH-M die höhere Priorität begrüßt, ist die Einteilung nach dem HbA1c-Wert nicht akzeptabel.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Keine Ungleichbehandlung innerhalb der Risikogruppe Diabetes!

Berlin, 11.2.2021, DDH-M: Im Dezember 2020 brachte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Impfverordnung auf den Weg, in der geregelt ist, wer in Deutschland wann ein Anrecht auf eine Corona-Impfung hat. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse soll nun die Priorisierung verändert werden und Menschen mit Diabetes (unabhängig vom jeweiligen Typ) oder bestimmten anderen Vorerkrankungen können früher als bislang vorgesehen gegen Corona geimpft werden.

Der Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) e.V. begrüßt und unterstützt diese Änderung.

Auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Priorisierungsgruppen der Corona-Impf-Strategie abgeändert werden. Laut BMG profitieren von diesen Änderungen Menschen unter 65 Jahren sowie schwer oder chronisch Erkrankte. Damit können sich nun Menschen mit einem Diabetes mellitus und einem HbA1c-Wert ≥ 58 mmol/mol bzw. ≥ 7,5 Prozent früher als bislang vorgesehen für eine Corona-Impfung anmelden.

Grundsätzlich begrüßt die DDH-M, dass chronisch Kranke mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren COVID-19 Verlauf prioritär geimpft werden sollen und befürwortet, dass Menschen mit Diabetes und chronischer hyperglykämischer Stoffwechsellage oder Begleit- und Folgeerkrankungen nun zu dieser Gruppe gezählt werden und die Impfverordnung in diesem Sinne angepasst wird.

Als inakzeptabel wird jedoch die Einteilung von Menschen mit Diabetes nach ihrem HbA1c-Verlauf bewertet. Aus Sicht von Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) e.V. gibt es keinen Grund für eine solche Trennung, denn der HbA1c-Wert bildet lediglich einen durchschnittlichen Verlauf von ca. 12 Wochen ab und kann bei jeder weiteren Messung veränderte Werte aufzeigen. Schwankungen in die eine wie auch andere Richtung sind an der Tagesordnung.

Menschen mit einem HbA1c, der einen Wert < 7,5 aufweist, und somit einem gut bis relativ gut eingestellten Diabetes, fühlen sich durch diese Vorgabe für ihr gutes Diabetesmanagement bestraft und zurückgesetzt. Es wird sogar der Eindruck erweckt, plötzlich nicht mehr zur Risikogruppe zu gehören!

DDH-M fordert daher die Aufhebung des HbA1c-Kriteriums und prioritäre Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für alle Menschen mit Diabetes. Nur so kann eine Ungleichbehandlung innerhalb der Risikogruppe Menschen mit Diabetes vermieden werden.

 

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Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) ist die Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung im Bereich Diabetes. Wir engagieren uns gesundheitspolitisch für die Rechte und Nöte von Betroffenen. Für die Betroffenen sind wir mit unseren Landesverbänden sehr aktiv und sind in den übrigen Bundesländern durch unsere zahlreichen Regionalbeauftragten gut aufgestellt. Wir machen sowohl bundesweit als auch regional Selbsthilfearbeit. Indikationsübergreifend sind wir Mitglied in der BAG SELBSTHILFE sowie dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband.

Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M ist aktives Mitglied der Diabetiker-Allianz (DA), der Vereinigung aller Diabetes-Selbsthilfeorganisationen Deutschlands.
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