Berlin,
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte mit, dass die medizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Typ-1-Diabetes in Berlin künftig wieder von dafür qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern geleistet werden kann. 

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte mit, dass die medizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Typ-1-Diabetes in Berlin künftig wieder von dafür qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern geleistet werden kann. Die medizinische Unterstützung besteht im Messen der Blutwerte und der Berechnung des Mahlzeiten-Insulins bei Grundschülern, die das noch nicht allein können. Nach einer Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung im Jahr 2019 war diese Leistung nicht mehr vorgesehen.

Wirksam wurde die Änderung zum Jahresbeginn 2020. Die DDH-M wandte sich daraufhin mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin. In einer ersten Reaktion stellte die Verwaltung dar, dass die soziale Betreuung für Kinder mit Typ-1-Diabetes weiterhin gewährleistet ist, es gehe „nur“ um die medizinische Leistung des Messens und Berechnens.

Knackpunkt dabei ist, wer diese Leistung bezahlt. Für die soziale Betreuung durch die Schulhelfer ist die Senatsverwaltung verantwortlich, für die medizinischen Leistungen die jeweiligen Krankenkassen. Demnach müsste ein spezialisierter Pflegedienst in die Schule kommen und die Insulingabe veranlassen. Die eigens dafür ausgebildeten Schulhelfer, die auch die Beziehungspersonen sind, dürfen nicht helfen.

Die DDH-M blieb dran und erfuhr aus Gesprächen mit der Senatsverwaltung von Berlin, dass diese das Anliegen der Petition verstanden hat und es unterstützt. Zunächst konnte die Senatsverwaltung für einige Kinder eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen als Einzelfallentscheidung erreichen. Ziel ihrer Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen war jedoch eine generelle Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Leistungen durch die Kassen, auch wenn diese nicht durch einen Pflegedienst erbracht werden.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich freue mich sehr, dass wir hier in mehreren Gesprächen eine Einigung erzielen konnten. Für Familien von Schülerinnen und Schülern mit Diabetes-Erkrankung bedeutet das eine große Erleichterung. Denn in Berlin wäre es für sie sehr schwer geworden, einen Pflegedienst zu finden, der die Diabetes-Versorgung in der Schule übernimmt.“

Durch die Vereinbarung entfällt für die Sorgeberechtigten die aufwändige und oft ergebnislose Suche nach einem Pflegedienst. Die notwendige Versorgung der betroffenen Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe während der Zeit des Schulbesuchs aus einer Hand geleistet werden.

Judith Krämer, Vorsitzende der DDH-M: „Sehr oft müssen Elternteile ihre Arbeit aufgeben oder verkürzt arbeiten, um ihrem Kind mit Typ-1-Diabetes den Besuch der Regelschule zu ermöglichen. Ich freue mich umso mehr, dass wir mit unserer Petition Erfolg hatten und Berlin zu der bewährten Praxis zurückkehrt. Das Schulhelfer-Modell ist bundesweit vorbildlich. Die DDH-M setzt sich gemeinsam mit anderen Diabetes-Organisationen dafür ein, dass Kinder mit Diabetes in allen Bundesländern gleich gute Chancen auf Bildung und Inklusion haben. Von diesem Ziel sind wir leider noch weit entfernt.“

 

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 Berlin, 27.10.2021

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Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) ist die Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung im Bereich Diabetes. Wir engagieren uns gesundheitspolitisch für die Rechte und Nöte von Betroffenen. Für die Betroffenen sind wir mit unseren Landesverbänden sehr aktiv und sind in den übrigen Bundesländern durch unsere zahlreichen Regionalbeauftragten gut aufgestellt. Wir machen sowohl bundesweit als auch regional Selbsthilfearbeit. Indikationsübergreifend sind wir Mitglied in der BAG SELBSTHILFE sowie dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband.

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