Zu den Kosten
Die Kosten für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf mehrtätigen Fahrten können die zuständigen Ämter wie das Bezirks- oder Jugendamt übernehmen. Teilweise springen auch das Schul-, Landes- oder Integrationsamt ein, um die Kosten für den Betreuer zu decken, sodass den Betreuern selbst keine Kosten entstehen. Das Antragsverfahren ist in jedem Bundesland anders geregelt. Kathleen Brockelmann hilft bei der Antragsstellung und begleitet die Eltern bis zum Abschluss der betreuten Fahrt.