Beantragen Versicherte bei Ihrer Kasse eine Sozialleistung, so konnte bisher davon ausgegangen werden, dass die Versicherung dem Antrag zustimmt, sobald sie eine bestimmte Frist versäumt und den Antrag reaktionslos belässt. Das Bundessozialgericht urteilt über die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ nun anders, zum Nachteil der Versicherten.