Seit Beginn der Corona-Pandemie gelten für Krankenversicherte, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, zeitlich begrenzt, verschiedene Sonderregelungen. Diese mildern die Auswirkungen der Pandemie ab und halten die pflegerische Versorgung von bedürftigen Menschen aufrecht. Die befristeten Sonderregelungen bleiben um weitere Monate gültig.