Zum 1. Januar 2020 treten neue Regelungen zur Selbsthilfe-Förderung des GKV-Spitzenverbandes in Kraft. Diese ändern die Vorgaben für die Finanzierung von Selbsthilfeausgaben. Statt der üblichen 50 Prozent stehen nun zwei Drittel der bestimmten Mittel für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung zur Verfügung.