Die Sonderpädagogik-Verordnung wurde in Berlin zum Jahresende 2019 geändert, da die Leistungspflicht für die medizinische Versorgung laut Sozialgesetzbuch (SGB) V des Bundes den Krankenkassen obliegt. Bislang hatten die Schulträger die Kosten für die medizinische Versorgung von Typ-1-Schülern durch Schulhelfer übernommen. Damit war nun Schluss, Pflegedienste müssen dafür beantragt und beauftragt werden. Die Eltern mit diabetischen Kindern wurden mit dieser Neuregelung zur Einschulung 2020 konfrontiert. Die Suche nach einem Pflegedienst wurde zum Spießrutenlauf. Pflegedienste in Berlin sind zum Teil nicht ausreichend für eine medizinische Diabetesbetreuung bei Typ 1 ausgebildet, es fehlt Personal und es ist nicht lukrativ. Viele Familien mussten den Berufsalltag so organisieren, dass eine Diabetesbetreuung des Kindes in der Schule durch die Eltern oder Angehörigen gewährleistet werden konnte.

Die DDH-M bekam viele Nachrichten von verzweifelten Eltern. Mit einer Petition im Juli 2020 konnte die DDH-M die Senatsverwaltung davon überzeugen, dass mit den Krankenkassen eine Leistungsübernahme für den medizinischen Anteil der Schulhelferbetreuung ausgehandelt werden muss. Der Senat begrüßte den Anstoß.
In mehreren Gesprächsrunden zwischen der Fachgruppe Inklusion und Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände konnte eine Vereinbarung ausgehandelt werden, die eine Kostenerstattung für ärztlich verordnete Leistungen ermöglicht, wenn diese durch Schulhelferinnen und Schulhelfer erbracht werden.
Die DDH-M freut sich, allen betroffenen Familien in Berlin geholfen zu haben. Berlin ist mit dieser Regelung vorbildlich für ganz Deutschland.