
Motivations- und Sozialberater Dennis Riehle berät für die DDH-M ehrenamtlich Menschen mit Diabetes in sozialen Angelegenheiten. Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehören solche nach der Schwerbehinderung. Deshalb veröffentlichen wir hier einen Antwortbrief, in welchem Dennis Riehle einen Einstieg in das Thema „Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft“ gibt.
Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?
Dennis Riehle schreibt: Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten, ist hierfür ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt der Landratsämter einzureichen. Die Antragsformulare erhalten Sie dort oder in Ihrem Bürgerbüro, aber auch bei der Sozialberatung. Zögern Sie nicht, Ihren Antrag zu stellen. Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Anliegen geprüft wird. Um Ihnen das Vorgehen zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Ratschläge im Ratgeber der DDH-M Webseite zusammengefasst.

Speziell zur „Schwerbehinderung mit Diabetes“ informiert die DDH-M im Ratgeber
Beratungsangebot
Sollten Sie weitergehende Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie mich über Mail: Riehle@Riehle-Dennis.de oder diabetes-chat@ddh-m.de erreichen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihr Dennis Riehle
Psychologischer Berater / Personal Coach | Sozialpädagogischer Berater
Weiterbildungen: Sozialrecht (zertifiziert) | Seelsorge | Pflegelotse |Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (zertifiziert) | Persönlichkeitstraining | Gerontologie (zertifiziert) | Altenbetreuung | Trauerbegleitung | Angst- und Stressbewältigung
Bitte beachten Sie: Alle Angaben in der persönlichen, elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Kommunikation und in von mir ausgehändigten Unterlagen haben lediglich beratenden Charakter und erheben damit keinen Anhalt auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, es besteht keine Gewähr. Kontaktadressen werden aus Erfahrungswerten heraus vermittelt und verstehen sich entsprechend nicht als Empfehlung. Entsprechend können aus all meinen Informationen keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Es gilt das Gebot von Datenschutz und der Verschwiegenheit.