In dem Schreiben wird bestätigt, dass rein medizinisch notwendige und verordnungsfähige Leistungen pflichtgemäß von den Krankenkassen zu finanzieren sind, während die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Kosten für die sonderpädagogische Betreuung trägt. Es findet derzeit ein Abstimmungsprozess mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin dazu statt, in welcher Form diese Finanzierung zukünftig erfolgen kann. Ziel dieser Abstimmung sei es, so wie von der DDH-M gefordert, die Leistungserbringung aus einer Hand zu ermöglichen. Die DDH-M ist eingeladen als Interessenvertreterin der Betroffenen diesen Prozess zu begleiten.
Eine Änderung in der Sonderpädagogikverordnung des Landes sah die Trennung von sonderpädagogischem Förderbedarf und medizinischer Versorgung vor. Das hätte bedeutet, dass zusätzlich zum Schulbetreuer noch ein spezialisierter Pflegedienst in die Schule kommen muss und vor den Mahlzeiten die Insulingabe berechnet.
Im Antwortschreiben erklärt die Senatsverwaltung, dass Kinder mit Diabetes Typ 1 auch ohne sonderpädagogischen Förderbedarf „wegen einer längeren Erkrankung oder Behinderung einer vergleichbaren Förderung und Unterstützung bedürfen“. Durch die Änderung der Sonderpädagogikverordnung sei eine Regelungslücke geschlossen worden.
Judith Krämer, Vorstandsvorsitzende der DDH-M: „Schulbegleitung und medizinische Versorgung erfolgen aus einer Hand. Die Eltern müssen sich nicht selbst um einen Pflegedienst bemühen. Das entspricht unserer Forderung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kostenträger dafür eine belastbare Lösung aushandeln. Wir nahmen die Einladung an und werden diesen Prozess kritisch begleiten.“
Die DDH-M setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Grundschulkindern mit Diabetes Typ 1 in allen Bundesländern abgesichert ist. Im Moment gibt es hier einen Flickenteppich. Zum Teil sollen sich Lehrer um die Diabetesversorgung kümmern, Elternteile müssen verkürzt arbeiten und Kinder können nicht am Schwimmunterricht oder an Wandertagen teilnehmen.