Viele Medikamente und Therapien werden nicht erstattet, andere werden vom "Markt genommen", manche Arzneistoffe schaffen es nicht als Medikament in den Hilfsmittelkatalog. In diesen Fällen ist der "Gemeinsame Bundesausschuss G-BA“ tätig geworden.

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA?

Der G-BA bestimmt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten. Seine Richtlinien sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend. Als „kleiner Gesetzgeber“ im deutschen Gesundheitswesen entscheidet der G-BA mit über die Verwendung mehrerer hundert Milliarden Euro in der GKV. Dabei untersteht er der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der G-BA ist in Deutschland das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, d.h. der Staat gibt nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Aufgaben in der Versorgung vor. Die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der Vertretergruppen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. 

Die Mitglieder des Gremiums

Der Gemeinsame Bundesausschuss besteht aus unterschiedlichen Gruppen mit unterschiedlichen Interessen. Er setzt sich zusammen aus drei unparteiischen Mitgliedern, die alle Sitzungen leiten und unter denen sich auch der Vorsitzende des Gremiums befindet. Den größten Teil machen auf der einen Seite Vertreter der Leistungserbringer, also Ärzte und Krankenhäuser, aus. Auf der anderen beteiligen sich Vertreter der Krankenkasse an den Entscheidungen. Patientenvertreter runden das Gremium letztlich ab. Die Aufteilung soll dafür sorgen, dass persönliche Interessen der verschiedenen Gruppen keine Rolle spielen.

Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen haben im G-BA ein Mitberatungs- und Anhörungs-, aber kein Stimmrecht. Dazu zählen:

  • der Deutsche Behindertenrat
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen,
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Kernaufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die bezahlbare Gesundheitsversorgung der Patienten sowie die Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen gleichsam.

Medikamente:
Haben neue Wirkstoffe einen wirklichen Nutzen und Vorteil gegenüber den bereits vorhandenen? 

Untersuchungen:
Welche Untersuchungsmethoden sind wann zugelassen? 

Früherkennungsmethode:
Welche Methoden sind in welcher Situation zugelassen?

Behandlungen:
Bestimmung von Richtlinien für Behandlungen verschiedener Krankheiten

Vorschläge für den Gesetzgeber

Der Gemeinsame Bundesausschuss schlägt demnach vor, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden sollten. Dabei geht es nicht nur um die Zulassung von Medikamenten, sondern auch um Abläufe von Behandlungen, Therapien, Erhalt von Hilfsmitteln und vieles mehr. Die Entscheidung, ob ein Vorschlag durchgesetzt wird oder nicht, trifft jedoch ausschließlich der Gesetzgeber.

Beitrag vom 15.11.2019; letzte Aktualisierung am 15.11.2019

Quellen (letzter Abruf November 2019):  
https://www.g-ba.de/ und https://www.patientenvertretung.g-ba.de/